Die für Schreckschusswaffen einsetzbaren Kartuschen sind in verschiedenen Ausführungen lieferbar. Die bekannteste und am häufigsten verwendete ist die Knallpatrone oder Platzpatrone – genau genommen handelt es sich um Kartuschen, denn ein Geschoss im herkömmlichen Sinn fehlt. Platzmunition ist heutzutage mit Nitrozellulose-Pulver geladen, das über ein Zündhütchen im Hülsenboden gezündet wird, sobald der Schlagstift dieses trifft. Erkennbar ist Knallmunition an der grünen Abdeckkappe.
Zur nicht-tödlichen Abwehr von Angreifern sind Kartuschen mit verschiedenen Reizstoff-Füllungen erhältlich. So wirkt die Reizstoff-Munition:
CS = Chlorbenzalmalodinitril
Ein stärker wirkender Wirkstoff im Vergleich zu CN (Tränengas): In der Patrone befindet sich der Reizstoff im kristallinen Zustand. Nach Zündung der Patrone wird durch die Verbrennungstemperatur des Treibladungspulvers der Reizstoff vergast und tritt als CS-Gaswolke aus dem Waffenlauf aus. Nachdem die Reizstoffwolke das Gesicht des Angreifers erreicht hat, kommt es je nach Konzentration zu starken Augenreizungen mit Tränenfluss in Verbindung mit krampfhaftem Schließen der Augen. Zusätzlich bemerkt die Zielperson eine von Angst begleitete Atemnot mit gleichzeitigem Zusammenziehen des Brustkorbs. Tiere, insbesondere Hunde, reagieren kaum auf CS. Patronen mit dieser Füllung sind an ihrer gelben Kappe zu erkennen.
Pfeffer = OC als natürlicher Wirkstoff (Oleoresin Capsicum), gewonnen aus Pfefferschoten. Nach Zündung der Patrone wird durch die Verbrennungstemperatur des Treibladungspulvers der Reizstoff vergast und tritt als Gaswolke aus dem Waffenlauf aus. Der Reizstoff wirkt als Inflammator gleichzeitig auf Haut, Schleimhäute und Augen. Bei Kontakt mit den Schleimhäuten, z. B. Augen, erfolgt sofort eine Erweiterung der Kapillargefäße, die eine momentane Sehbehinderung zur Folge hat. Die Einwirkung auf die Lungen führt zu einer kurzzeitigen, nicht lebensbedrohlichen Beeinträchtigung der Atmung. Auf der Haut wird ein stark brennender Reiz in Verbindung mit einer Hautrötung erzeugt. Durch diese Mehrfachwirkungen ist eine sichere, optimale Gefahrenabwehr gegeben. Der Pfefferreizstoff wirkt in gleichem Maße auf Tiere wie auf Menschen. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung ist die Verwendung des Pfefferwirkstoffes im privaten Bereich gegenüber Menschen nicht zulässig. Im Notwehrfall ist dies jedoch nachgeordnet. Pfeffermunition hat rote oder braune Kappen.