Lehrgang Waffensachkunde und Lehrgang Laden und Wiederladen von Patronenhülsen*
Waffensachkunde
Der Waffensachkundelehrgang vermittelt Kenntnisse über das Waffenrecht, Waffentechnik, die Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie Not- und Seenotsignalmittel. Die Inhalte der theoretischen Prüfung entstammen dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes für die Waffensachkundeprüfung. Der Fragenkatalog steht im Internet zur Verfügung und ist auch hier verlinkt BVA - Sachkundeprüfungen (bund.de) Apps und Fachbücher zur Waffensachkunde werden ebenfalls zahlreich angeboten.
Unser Waffensachkundelehrgang nach § 7 WaffG ist staatlich anerkannt, bundesweit. Sportschützen aller Verbände sind ebenso willkommen wie Jäger, Sammler und Berufswaffenträger. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine Urkunde bescheinigt. Der Lehrgang wird im Schießzentrum Unna-Hamm, Hansastr. 101, 59192 Bergkamen durchgeführt. Das 2019 eröffnete Schießzentrum ist eine der modernsten Anlagen Deutschlands. Für den praktischen Teil nutzen wir das dortige Schießkino.
Der Lehrgang findet für Sportschützen samstags und sonntags jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 statt und endet mit der Prüfung. Für Berufswaffenträger sind andere Zeiten angesetzt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180,- € und ist im Voraus zu entrichten. Im Falle der Nicht-Teilnahme kann der Lehrgang zu einem Folgetermin besucht werden.
Grundlehrgang Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Der Fachkundelehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um eine Erlaubnis gem. §27 Sprengstoffgesetz zu beantragen. Behandelt werden Inhalte aus dem Sprengstoff- und Waffenrecht, Gefahrgutvorschriften, Beschussrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen wird in Theorie und Praxis vermittelt. Der Lehrgang wird über zwei Tage im Schießzentrum Unna-Hamm in Bergkamen durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese können Sie beim Ordnungsamt beantragen. Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.
Achtung! Die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bis zu 6 Wochen dauern.
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung: Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.
- Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.
- Vollendung des 21. Lebensjahres: Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- EU-Staatsangehörigkeit
Die Lehrgangsgebühr beträgt 180,- € und ist im Voraus zu entrichten. Im Falle der Nicht-Teilnahme kann der Lehrgang zu einem Folgetermin besucht werden.
Lehrgangstermine
Bei Interesse an unserem Waffensachkunde- oder Wiederlader-Lehrgang würden wir uns über eine Nachricht freuen. Sobald eine ausreichende Teilnehmerzahl vorhanden ist, bieten wir Lehrgangs-Termine an und geben sie bekannt.
Kontaktdaten
Markus Becker
Web: www.waffensachkunde-westfalen.de
Mail: info@waffensachkunde-westfalen.de
Mobil: +49 15208589407
*Dieser Kurs wird veranstaltet durch Waffensachkunde Westfalen