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Nextorch NEX N23C (58,4cm) Quick Ausziehbarer Einsatzstock

Produktinformationen "Nextorch NEX N23C (58,4cm) Quick Ausziehbarer Einsatzstock"

Beschreibung:

  • Der Teleskop-Einsatzstock N23C wurde zusammen mit international anerkannten Experten aus den Bereichen Polizei, Personenschutz und Sicherheitsdienst entwickelt.
  • Gegenüber herkömmlichen Modellen hat der N23C klare Verbesserungen, die eindeutige, taktische Vorteile verschaffen.
  • Der Teleskop-Mechanismus wurde völlig neu entwickelt und klar verbessert - mit dem Resultat, dass der NEXTORCH Einsatzstock vom ersten Tag an sehr leichtgängig und wesentlich zuverlässiger ist.
  • Durch diesen hervorragenden Mechanismus kann der N23C bereits beim ersten „Ziehen“ sehr leicht auf seine gesamte Länge ausgefahren werden und per Druckknopf auch wieder sehr einfach eingefahren werden.
  • Alle diese Eigenschaften machen diesen 23" Einsatzstock zu einem widerstandsfähigen und zuverlässigen Partner in allen Situationen.
  • Das TPE (Thermoplastische Elastomere) Griff-Stück des NEX-BATON ist ebenfalls vollkommen neu entwickelt worden und hat im Praxis-Test besonders durch die hervorragende Rutschfestigkeit des Materials bei Nässe überzeugt.
  • Der N23C-Griff liegt in jeder Situation absolut sich in der Hand und dämpft Stöße verlässlich ab.  
  • Ein weiterer Vorteil ist die Wartungsfreundlichkeit des neuen N23C, ohne ein Spezialwerkzeug lässt sich dieser hochwertige Einsatzstock mühelos zur Reinigung und Pflege zerlegen und wieder zusammensetzen.

Produktspezifikation:

  • Material: Stahl & Aluminiumlegierung aus der Flugzeugindustrie / TPE (Griff) 
  • Abmessungen: 23" / 58,42 cm 
  • Gewicht: 600 g
  • Fallhöhe: 2 m 

Rechtlicher Hinweis für Deutschland:

  • Der NEXTORCH-Einsatzstock darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden.
  • NEX-BATON Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).
  • Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten.
  • Der Teleskop-Einsatzstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sein.
  • Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.

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