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Pfeffer-KO Jet

Produktinformationen "Pfeffer-KO Jet"

Effektive Verteidigungssprays gegen Tiere

Das Mittel der Wahl unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit

Unterschiedliche Auffassungen über die Verhältnismäßigkeit bei Notwehr und Selbstverteidigung führten von Seiten der potentiell Gefährdeten, häufig Frauen und Teenager, zu verstärkter Nachfrage nach geeigneten Verteidigungsmitteln.

Eine dieser Alternativen sind die so genannten Tränengassprays, auch  Verteidigungssprays, Abwehrsprays oder Reizstoffsprays genannt.

Der Ausdruck "Tränengas" ist irreführend, da es sich bei den erlaubten Wirkstoffen nicht um Gase handelt, sondern ausschließlich um kristalline Feststoffe oder Flüssigkeiten, die in Sprayform zur Anwendung kommen.

1. Geforderte Eigenschaften

solcher Sprays ist der effektive Schutz der/des Angegriffenen, bei möglichst geringer physischer Beeinträchtigung des Angreifenden.

Diese Einschränkung erscheint zunächst absurd, ist jedoch nach einigen uns vorliegenden Prozessberichten, nach denen das Opfer plötzlich zum Täter gestempelt wurde, durchaus angebracht.

Was heißt denn "verhältnismäßig" in der Selbstverteidigung?

Dazu drei Testfälle.

Fünf Rowdys pöbeln in einer Fußgängerzone Herrn Müller an, fordern Geld und Zigaretten.

Hilfe von anderen Passanten ist nicht zu erwarten.

Frau Meier fährt im einsamen Park ein Baby spazieren, zwei Männer nähern sich, werden zudringlich und betatschen sie ... Ein Drogenabhängiger setzt dem alten Rentner Schultz ein Messer an den Bauch und verlangt Geld.

Gesetzt den Fall, alle drei Bedrängten wären im legalen Besitz einer Schusswaffe, wann wäre der Gebrauch davon "angemessen"?

Darf Herr Müller die Waffe ziehen, um sich die Rowdys vom Leib zu halten?

Darf er abdrücken, wenn diese trotzdem auf ihn eindringen?

Muss sich Frau Meier betatschen lassen, wenn ihr die beiden erklären, sie wollten ja nur ein bisschen...

Darf Herr Schultz ohne vorherige Warnung schießen, wenn er die Messerspitze auf der Haut fühlt?

In allen Fällen: Ausgang ungewiss, Staatsanwalt und Richter entscheiden am grünen Tisch, wer wie in welcher Situation hätte handeln dürfen.

In den geschilderten Fällen, und nicht nur in diesen, wäre die Verteidigung mit einer Schusswaffe unter Umständen für den/die Angreifer tödlich.

Mit einem geeigneten Verteidigungsspray hätte unter Umständen ebenfalls effektiver Schutz weitaus mildere Folgen gehabt.

Was ist nun eigentlich ein geeignetes Verteidigungsspray?

2. Physikalische Anforderungen an ein Verteidigungsspray

In der Anlage 2 der 1. Verordnung zum Waffengesetz werden die Anforderungen an Reizstoffsprays beschrieben.

Danach können die Reizstoffsprays gasförmig, als Aerosol oder in gelöster Form versprüht werden, müssen aber eine Mindestreichweite von 1,5 m besitzen.

Sprühnebel bzw. Sprühstrahl sollten auf eine Entfernung von 1,5 Metern nicht mehr als das Doppelte eines Gesichtsdurchmessers betragen.

Als Regel gilt: je "nasser" der Sprühstrahl und je höher die Ausbringrate beim Sprühen, desto wirksamer und weniger anfällig ist das Spray auch bei leichtem Gegenwind.

BALLISTOL Verteidigungssprays erfüllen diese Anforderungen.

3. Wahl des Reizstoffes

Derzeit werden vom Bundeskriminalamt für den freien Verkauf nur Sprays mit maximal 80 mg CS (2 Chlorbenzylidenmalodinitril) bzw. CN (omega-Chloracetophen) oder sog. Pfeffer-Sprays zugelassen; die Wirksamkeit dieser Menge ist erwiesen.

Heute sind wieder Pfeffer-Sprays „in“, nachdem diese in den USA als sogenanntes unschädliches Abwehrspray propagiert wurden.

Das enthaltene Paprikakonzentrat wird in der Regel als ´Oleoresin Capsicum´, abgekürzt, ´OC´, bezeichnet und ist ein Extrakt aus den scharfen Parprikaschoten.

Gefördert wurde diese Entwicklung durch die Produkthaftung, derzufolge bei Einsatz von CN oder CS hohe Schadensklagen aufgrund vorgetäuschter Schäden und Spätfolgen befürchtet werden.

Bei Pfefferkonzentraten wird dies in den USA nicht befürchtet, da das Konzentrat in wesentlich geringerer Konzentration auch in scharf gewürzten Speisen verwendet wird.

Dessen ungeachtet kann jedoch ein damit getroffener Asthmatiker ebenso wie beim Reizstoff CS oder CN einen asthmatischen Anfall erleiden.

4. Toxikologische Daten zu CS, CN und OC

Die beiden Reizstoffe wurden in den vergangenen dreißig Jahren eingehend auf ihre toxikologische Wirkung untersucht.

Dabei erwies sich der "klassische" Reizstoff CN als deutlich toxischer als dies bei CS der Fall ist.

Oral verabreicht betrug die LD 50 (tödliche Dosis bei 50 % der Versuchstiere) bei Ratten für CS ca. 200 mg/kg, für CN dagegen unter 100 mg/kg.

Lösungen von 4 % CN riefen permanente Hornhautschädigungen am Auge hervor, wogegen dies bei CS erst ab 10 % der Fall war.

Nach einer Studie der Universitätsaugenklinik Münster kann CN am menschlichen Auge zu einer bleibenden Hornhauttrübung führen, nicht dagegen CS.

Untersuchungen an Ratten und Kaninchen zufolge erwies sich CS auch in höheren Konzentrationen (bis zu 60 mg/cbm Atemluft) nicht embryo oder erbgutschädigend.

Neben der Wirksamkeit favorisieren diese Befunde die Verwendung von CS.

Der Reizstoff OC (Pfeffer- bzw. Paprika-Konzentrat, Oleoresin Capsicum), den wir verwenden, besitzt Lebensmittelqualität.

Man kann damit also auch ein deftiges Gulasch würzen.

Dementsprechend hinterlässt es auch keine bleibenden Schäden an Augen und Atemtrakt.

Trotzdem wirkt es, bedingt durch Bronchial- und Hustenreiz sowie Tränenfluss, überzeugend sicher.

5. Wirkungsweise und Erste Hilfe bei Missbrauch

In der Regel wird bei der Anwendung von DEFENOL bereits beim ersten Sprühstrahl das Gesicht des Angreifers getroffen.

Ungeschützte Augen schließen sich durch sofort entstehenden brennenden Schmerz reflektorisch, je nach CS-Menge kommt es zu einem Lidschluss, der mehrere Minuten anhalten kann.

Auf der Gesichtshaut erzeugt CS ebenfalls einen brennenden Schmerz, gleiches gilt für Mund und Nasenschleim-häute.

Der Betroffene ringt nach Luft, obwohl die Sauerstoffversorgung des Körpers gewährleistet ist.

Diese subjektive Atemnot wird durch das Brennen des Reizstoffes hervorgerufen, der Betroffene versucht durch tiefes Einatmen instinktiv den Schmerz zu mildern, dabei gerät jedoch der Reizstoff noch tiefer in die Atemwege und verstärkt die Symptome.

In seltenen Fällen kann bei Asthmatikern ein Anfall ausgelöst werden.

Je nach Sprühdauer, Abstand und Reizstoffmenge können die geschilderten Beschwerden bis zu dreißig Minuten andauern, in den meisten Fällen tritt nach 5 bis 10 Minuten spürbare Besserung ein.

Die Reizwirkung lässt nach, das brennende Gefühl schwindet, lediglich die Augen tränen noch nach und auch die Nasensekretion bleibt für einige Zeit verstärkt.

In der Regel ist der Betroffene nach einer Stunde wieder voll einsatzfähig, bleibende Schäden wurden nicht nachgewiesen, auch wenn in einigen Fällen Angreifer im Gerichtsverfahren Schmerzensgeld und sogar Arbeitsunfähigkeitsrente durchsetzen wollten.

Nach Missbrauch ist sofortiges Waschen mit viel kaltem Wasser die beste Linderung, Augenspülung mit einem weichen Strahl kalten Wassers verkürzt die Leidenszeit deutlich.

Unbedingt sollte man auf raschen Kleiderwechsel achten, da festhaftende CS Partikel noch nach Tagen wirken können.

Am besten ist die chemische Reinigung der Wäsche, auf diese Weise werden alle CS-Spuren beseitigt.

Wurde CS in geschlossenen Räumen versprüht, dann hilft nur intensives Lüften, evtl. feuchtes Wischen der Einrichtungsgegenstände, da CS mit Wasser hydrolisiert, die Abbauprodukte sind nicht mehr reizend.

Auf stark betrunkene Personen wirken weder CN noch CS, aber auch Pfeffersprays nur eingeschränkt.

Je nach Trunkenheitsgrad vertragen diese Personen eine "volle Ladung", ohne Wirkung zu zeigen.

Im alkoholisierten Zustand ist das Schmerzempfinden stark bis völlig reduziert.

Lediglich Pfeffersprays rufen eine reflektorische Reaktion des Atemtraktes hervor, so daß dem Getroffenen ´die Luft wegbleiben´ kann, aber nicht muss.

So kann es vorkommen, dass eine stark betrunkene Person einen Beinbruch oder eine andere schwere Verletzung überhaupt nicht spürt.

Andererseits sind aber derart alkoholisierte Menschen nicht mehr zu Gewalttaten fähig, da ihre Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.

Der Einsatz eines Reizstoffsprays ist somit gar nicht notwendig.

Hunde reagieren angeblich auf CN empfindlicher als auf CS.

Diese Ansicht konnte von uns nicht bestätigt werden.

In jedem Fall ist bei der Abwehr angreifender Hunde darauf zu achten, daß der/die Angegriffene zunächst ruhig stehen bleibt und im Notfall gezielt auf Augen, Nase und Lefzen sprüht.

Am Fell haftender Reizstoff zeigt keinerlei Wirkung.

In der Regel sucht dann der angreifende Hund jaulend das Weite, wenn Augen, Schnauze und Lefzen getroffen sind.

Eigenschaften:

Mit 11 % OC und über 2,5 Mio SHU’s die stärkste „biologische Keule“, die unter allen Umständen wirkt!

Mit höchstdosiertem natürlichen Cayenne-Pfefferkonzentrat Oleresin Capsicum in Lebensmittelqualität

Sprühweite bis zu 4 Meter

PFEFFER-KO JET mit nicht brennbarem Sprühstrahl (ideal für geschlossene Räume)

In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf. In anderen Ländern kann es nach Länderrecht abweichende Regelungen geben, die Pfeffersprays allgemein auch zum Einsatz gegen Menschen erlauben oder total verbieten.

In Deutschland darf Pfefferspray ohne Einschränkung und Altersnachweis gekauft werden.

 Gefahren- und Sicherheitshinweise:

Achtung:

Entzündbares Aerosol.

Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.

Verursacht schwere Augenreizung.

Kann die Atemwege reizen.

Enthält 0,9% Capsaicin.

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.

Nicht rauchen.

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.

Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.

Weiter spülen.

Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.


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BALLISTOL HEUTE- UNIVERSALÖL UND VIELES MEHR

BALLISTOL ist ein Traditionsunternehmen in Familienbesitz, dessen Produkte seit über vier Generationen in Deutschland hergestellt und heute weltweit vertrieben werden. Das Kernprodukt Ballistol Universalöl wurde ursprünglich als Wund- und Waffenöl für das kaiserliche Heer entwickelt, und seit vielen Jahrzehnten wird es als universell einsetzbares Allzweck-Öl geschätzt.

Nach dem großen Erfolg von Ballistol Universalöl wurde das Unternehmen ständig ausgebaut, die Produktion erweitert und das Sortiment sukzessive verbreitert.

Heute vertreibt BALLISTOL weit über 80 Artikel – von Spezial-Ölen, Reinigern und Mitteln für die Waffenpflege über technische Öle für Produktion, Werkstatt und Handwerk bis hin zu Pflege- und Mückenschutz-Mitteln für Mensch und Tier.

Für BALLISTOL stehen seit jeher traditionelle Werte, Bodenständigkeit und Qualität an erster Stelle und sichern am Produktionsstandort Deutschland wertvolle Arbeitsplätze.

 

GRÜNDUNG UND ENTSTEHUNG- VOM UNIVERSALÖL ZUR MARKE BALLISTOL

Bereits 1874 gründete Friedrich Wilhelm Klever, ein Rechtsanwalt mit wirtschaftlichen Talenten, in Köln die Chemische Fabrik F.W. Klever. Er begann mit der Produktion von Ölen und Fetten auf Kohlebasis und erwarb wenig später ein Bergwerk, um unabhängig von Rohstofflieferungen zu sein.

Der Durchbruch gelang dem Unternehmen um die Jahrhundertwende, als das kaiserliche Heer ein Allroundöl mit ganz besonderen Eigenschaften benötigte: ein Universalöl, das für alle Materialien einer Waffe geeignet ist – zur Reinigung, Pflege und Konservierung der Metallteile, der Holzschäfte und der Ledergurte. Gleichzeitig sollte es den Soldaten als Wundöl für kleinere Verletzungen, Risse und Abschürfungen dienen.

1904 gelang die Formulierung eines solchen Universalöls. Der Sohn des Firmengründers, Dr. Helmut Klever, damals Dozent für Chemie an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, entwickelte das Spezial-Öl mit allen gewünschten Eigenschaften. Man nannte das neue Universalöl „Ballistol“, nach den Worten „Ballistik“ und dem lateinischen „oleum" für Öl. Ab 1905 wurde das Ballistol Universalöl im Deutschen Heer verwendet und dank seiner überraschenden Vielseitigkeit in den kommenden Jahren als „Wunderöl“ immer bekannter.

In den folgenden Jahren haben Millionen von Verbrauchern mit Ballistol Universalöl experimentiert und immer wieder neue, überraschende Anwendungen gefunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg, den nur das Zweigwerk in Leverkusen überstand, wurden die Standorte in Köln und Krefeld aufgegeben. 1971 trat der Jungchemiker Dr. Heinrich Zettler in das Unternehmen ein und leitete es fortan als Geschäftsführer.

Dr. Heinrich Zettler erkannte das Potenzial der Marke BALLISTOL, übernahm das Unternehmen nach dem Tod von Jenny Klever im Jahr 1989 gemeinsam mit seiner Frau Herta. Nach und nach bauten sie es zu einem wirtschaftlich gesunden und weltweit operierenden Markenhersteller aus.

2006 übergab Dr. Heinrich Zettler das Unternehmen in die Hände seiner Söhne Dr. Christian Zettler und Andreas Zettler, die heute die BALLISTOL GmbH führen.

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