Da das Holster drehbar ist, können Sie sich mit dem Schlagstock am Gürtel völlig frei bewegen und auch hinsetzen.
Passend Teleskopschlagstöcke 20"
Masse: 175 x 71 x 48 mm
Beschreibung:
Da das Holster drehbar ist, können Sie sich mit dem Schlagstock am Gürtel völlig frei bewegen und auch hinsetzen.
Passend Teleskopschlagstöcke 20" "Speed" 160186 & 160187
Produktspezifikation:
Abmessungen: 180 x 71 x 47 mm
Dieser hochwertige Mini-Teleskop-Schlagstock, kann hervorragend verdeckt getragen werden, besitzt einen rutschfesten Griff mit geriffelter Oberfläche und bietet so perfekten Halt. In eingezogenem Zustand ist der NEX Walker N12 gerade mal 15,8 cm kurz und kann so auch als Kubotan (Druckverstärker) verwendet werden. Eine diskrete Trageweise für Personenschützer – oder zu zur Eigensicherung – ist also sogar bei legerer Freizeitbekleidung sehr gut möglich.
Die Spitze dieses kompakten Einsatzstocks ist mit einer Kugel aus nahezu diamantharter Nano-Keramik ausgestattet – einem der besten Glasbrecher der Welt. Damit lassen sich Scheiben von Fahrzeugen oder Gebäuden im Zugriffs-Szenario oder zur Rettung schnell entfernen.
Das geniale Verriegelungssystem dieses hochwertigen Einsatzstocks wird durch einen Druckknopf im Griffende gelöst. Erstklassige Materialien und eine präzise Fertigung machen diesen kleinen Einsatzstock zu einem wertvollen Begleiter.
Länge zusammengeschoben: ca. 15,8 cm
Länge ausgezogen: ca. 30,2 cm (12") ± 2 mm
Griff-Ø: 22 mm ± 1 mm
Biegefestigkeit: 3.000 N
Zerreißfestigkeit: 1.000 N
Material: 42CrMo-Stahl + 7075 Aluminiumlegierung
Griff-Material: 7075 Aluminiumlegierung
Einsatztemperatur: –40 °C bis +60°C
Farbe: Schwarz
Gewicht: 180 g
Lieferumfang: Einsatzstock 12" ausziehbar, Halteclip, Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis für Deutschland
Der Einsatzstock NEX WALKER darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX WALKER Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).
Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskop-Einsatzstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.
99,00 €*
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...